Transkript des Heimatscheins:
Land: Bezirk:
Burgenland Oberpullendorf
Gemeinde: Neuthal
Heimats=schein
Nr. 407
Womit vom Bürgermeister=Amt Neuthal
Bestätigt wird, daß
Name: Theresia Schützenhofer
Ort: Neuthal
Charakter oder Befähigung: Hilfsarbeiterin
Alter: geboren am 4. Mai 1904
Stand: ledig
In dieser Gemeinde das Gemeinderecht besitz.
Neuthal am 13. Februar 1922
Eigenhändige Unterschrift Für die Gemeinde:
der Partei: Der Bürgermeister:
Der Kreissekretär:
Land: Bezirk:
Burgenland Oberpullendorf
Gemeinde: Neuthal
Heimats=schein
Nr. 407
Womit vom Bürgermeister=Amt Neuthal
Bestätigt wird, daß
Name: Theresia Schützenhofer
Ort: Neuthal
Charakter oder Befähigung: Hilfsarbeiterin
Alter: geboren am 4. Mai 1904
Stand: ledig
In dieser Gemeinde das Gemeinderecht besitz.
Neuthal am 13. Februar 1922
Eigenhändige Unterschrift Für die Gemeinde:
der Partei: Der Bürgermeister:
Der Kreissekretär:
Hintergrundinformationen:
Einen Heimatschein bekamen jene Personen, die zeitweise in einer anderen Gemeinde wohnten als in ihrer Wohngemeinde, z. B. Wochenaufenthalter, mussten dies ihrer Wohngemeinde bekanntgeben. Dazu meldeten sie sich bei deren Einwohnerkontrolle an und gaben einen hierzu ausgestellten Heimatausweis ab. Die Heimatausweise werden von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei der der Heimatschein hinterlegt ist.
Auf dem Heimatausweis sind genannt: Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum.
Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde führt ein Register der Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen.
Der Heimatschein ist unbefristet gültig, es sei denn, die Personalien des Heimatschein-/Inhabers ändern sich.
In Österreich gab es den Heimatschein bis zum Anschluss Österreichs im März 1938. In diesem Jahr wurde durch das Nationalsozialistische Regime das Heimatrechtsgesetz außer Kraft gesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz nicht wieder in Kraft gesetzt, da es mittlerweile nicht mehr zeitgemäß war. Er wurde vom Staatsbürgerschaftsnachweis abgelöst.
Einen Heimatschein bekamen jene Personen, die zeitweise in einer anderen Gemeinde wohnten als in ihrer Wohngemeinde, z. B. Wochenaufenthalter, mussten dies ihrer Wohngemeinde bekanntgeben. Dazu meldeten sie sich bei deren Einwohnerkontrolle an und gaben einen hierzu ausgestellten Heimatausweis ab. Die Heimatausweise werden von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei der der Heimatschein hinterlegt ist.
Auf dem Heimatausweis sind genannt: Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum.
Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde führt ein Register der Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen.
Der Heimatschein ist unbefristet gültig, es sei denn, die Personalien des Heimatschein-/Inhabers ändern sich.
In Österreich gab es den Heimatschein bis zum Anschluss Österreichs im März 1938. In diesem Jahr wurde durch das Nationalsozialistische Regime das Heimatrechtsgesetz außer Kraft gesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz nicht wieder in Kraft gesetzt, da es mittlerweile nicht mehr zeitgemäß war. Er wurde vom Staatsbürgerschaftsnachweis abgelöst.